Urheberrecht – das MUSS jeder Internet-Unternehmer wissen!

Als Privatperson berührt einen das Urheberrecht meist nur in der Weise, als dass man durch illegales Kopieren oder Downloaden von Musikstücken oder Filmen gegen dieses verstoßen könnte. Als Unternehmer, gerade als Webseitenbetreiber, betrifft einen das Thema Urheberrecht aber von beiden Seiten. Man ist nämlich nicht nur möglicherweise ein Urheberrechtsverletzer, wenn man zum Beispiel Bilder ohne die entsprechende Lizenz verwendet oder Texte mal eben von der Konkurrenz kopiert. Man ist immer auch ein Urheber. Schon eine individuelle Produktbeschreibung kann urheberrechtlich geschützt sein. Selbst erstellte Produktfotos sind es auf jeden Fall. Blogger sind sich der eigenen Urheberrechte schon eher bewusst, wissen aber oft nicht genau, welche Rechte sie überhaupt haben.

Und, wenn Sie sich diesem Thema erst einmal genähert haben, sehen Sie vielleicht auch die Möglichkeiten, die sich Ihnen eröffnen, wenn Sie eigene Texte, Inhalte oder Publikationen veröffentlichen. Gerade in der heutigen Zeit, wo einzigartiger, eigener Content so wichtig wird (siehe die neuen Google-Updates) und individueller, Vertrauen aufbauende Informationen auf den eigenen Webseiten immer mehr einen gewichtigen Wettbewerbsvorteil darstellt, ist es mehr als ärgerlich, wenn sich ein Konkurrent einfach aus den, mit Fleiss und Schweiß selbst erstellten oder für teures Geld exklusiv eingekauften Inhalten bedient, aber man kann sich mit Hilfe des Urheberrechts dagegen sehr gut wehren.

Genau so gut können Sie Ihre eigenen Inhalte aber auch nicht nur passiv auf den eigenen Webseiten wirken lassen, sondern  aktiv im Internet verbreiten. Das können Fachartikel in themenrelevanten Blogs oder Webseiten sein.

Das kann ein eBook zum Thema Porträtfotografie sein oder auch ein Ratgeber-Video zum Thema Kochen. Sie können es kostenlos als Dankeschön für einen Newsletter-Eintrag verteilen oder es, wenn es den Preis wert ist, auch bei Amazon und Co. verkaufen. Damit steigern Sie die Wirkung der eigenen Inhalte deutlich und damit auch Ihr professionelles Image und Renomè! (Mehr dazu in unserem Artikel zum Thema „Eigene Inhalte“, der in Kürze hier erscheint.)

Wollen Sie Ihre eigenen Inhalte in Form von eBooks oder auch Video-Workshops nicht nur selbst vermarkten, sondern auch anderen diese Möglichkeit geben und so die Reichweite deutlich steigern, dann wird auch das Thema Reseller-Lizenzen für Sie vielleicht interessant. (Eine Übersicht verschiedener Lizenzarten finden Sie im Workshop)

Egal, welche Art von Inhalt Sie erstellen, angefangen bei Verkaufstexten, Pressemitteilungen, Produktfotos, bis hin zu Blogbeiträgen, eBooks oder Video-Workshops. Alle diese Inhalte unterliegen in den allermeisten Fällen dem Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Aufgrund dessen können Sie sich immer wehren, wenn irgendjemand diese Inhalte klaut, kopiert oder unter fremden Namen veröffentlicht. Das ist Ihr gutes Recht, denn Sie haben sich schließlich auch die Mühe gemacht, diese Inhalte zu erstellen bzw. haben anderen gutes Geld dafür bezahlt.

Und nicht nur dass: Es müssen nicht einmal die eigenen Inhalte betroffen sein. Stellen Sie fest, dass sich einer Ihrer Konkurrenten mit fremden Federn schmückt, indem er zum Beispiel

  • Produktbeschreibungen Anderer Mitkonkurrenten verwendet (oft beobachtet bei Ebay),
  • Texte aus Fachbüchern, Wikipedia oder anderen Quellen ohne Quellenangabe nutzt,
  • sich gar selbst aus Autor eines fremden Werkes ausgibt (man denke hier auch an diverse PLR-Angebote!),

verschafft er sich damit womöglich einen illegalen Wettbewerbsvorteil. Das wäre ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und kann mit mit einer „Abmahnung“ quittiert werden.  Andersherum kann es Ihnen genau so ergehen, wenn Sie sich mit fremden Federn schmücken! Denken Sie daran: Es muss nicht zwingend der Urheber sein, der Ihnen auf die Schliche kommt. Auch die Konkurrenz hat Sie im Auge!

Sie sehen, es kann sehr schnell sehr gefährlich (und auch teuer, womöglich gar existenzbedrohend) werden, wenn man in Sachen Urheberrecht und auch Wettbewerbsrecht nicht über unverzichtbare Grundkenntnisse verfügt. Das Urheberrecht ist ein wesentliches Recht, auf dem sich ein Großteil der Aktivitäten, gerade in der digitalen und deshalb so leicht kopierbaren Onlinewelt, aufbaut und deshalb ist es ein Thema, mit dem sich jeder Onlinehändler und Webseitenbetreiber unbedingt auskennen MUSS! Wir wollen Ihnen in diesem Artikel einmal die grundsätzliche Funktion des Urheberrechts, seine Herleitung, seine Bestimmungen und auch den eigentlichen Sinn dieses elementaren Rechts (und der sich daraus ergebenden Rechte und auch Pflichten eines jedes Internet-Unternehmers) anschaulich machen.

Urheberechtsverletzungen

Die größte Angst der meisten Shopbetreiber ist es wohl, eine Abmahnung zu kassieren. Vor allem dann, wenn man schon einmal dieses zweifelhafte Vergnügen hatte. Von einer Minute auf die andere steht, gerade bei kleineren Händler, oft die ganze Selbstständigkeit auf dem Spiel. Und nicht nur das. Weil die meisten Shopbetreiber und eBay-Verkäufer meist auch mit ihren privaten Vermögen für Verbindlichkeiten aus ihrer selbstständigen Tätigkeit haften, kann eine einzige Abmahnung sogar die komplette, auch private, Existenz gefährden.

Wenn es sich um eine Privatperson handelt, darf nach dem Urhebergesetz eine erste anwaltliche Abmahnung nicht mehr als 100 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen (vgl. § 97a Abs. 2 UrhG). Bei dieser Summe fangen die „gewerblichen“ Abmahnkosten nach lange nicht an!

Und, weil man gewöhnlich gerade im Online-Business sehr viel mehr Inhalte produziert und konsumiert, sind hier die Gefahren auch deutlich höher als bei privater Nutzung. Das auch vor dem Hintergrund, dass einen hier nicht nur Urheber oder Rechteverwerter belangen können, sondern auch die leidige Konkurrenz (Wettbewerbsrecht).

Neben Markenrechtsverletzungen sind auch Urheberrechtsverletzungen immer wieder in der Spitzengruppe der Abmahngründe vertreten. Das zeigt, dass diese Gefahr nicht unterschätzt werden sollte. Vor allem auch, weil es dank der Suchmaschinen sehr einfach ist, solche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Man gibt in die Google-Suchmaske einfach den entsprechenden Textabschnitt, zum Beispiel aus dem alten Widerrufsrecht ein, in dem es sich vom neuen Recht unterscheidet und einen Klick später spuckt einem Google eine lange Liste von Onlineshops aus, die die alte Widerspruchsbelehrung noch verwenden. Ein paar Screenshots zur Beweissicherung und schon kann die Abmahnwelle losgetreten werden. Mit Bildern geht es ähnlich einfach. Deshalb sollte sich jeder Internet-Unternehmer zumindest in Grundzügen mit dem Urheberecht vertraut machen, um zu wissen, wo es gefährlich wird und was man auf gar keinen Fall tun sollte.

Aber auch im entgegengesetzten Fall ist es wichtig, die Bestimmungen des Urheberrechts und damit seine eigenen Rechte zu kennen. Nämlich dann, wenn ein Anderer die eigenen Texte oder Bilder ohne Erlaubnis verwendet. Da es sich dabei meist um einen direkten Konkurrenten handelt, ist eine solche illegale Nutzung nicht nur ärgerlich, sondern kann auch negative Folgen für das eigene Geschäft haben. Wussten Sie schon, dass sogar der Text eines Werbetextes unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein kann?

Aus dem Inhalt unseres großen Workshops „Urheberrecht und Reseller-Lizenzen“:

Teil 1: Was ist das Urheberecht?

  • Was ist ein Urheber?
  • Was fällt unter das Urheberrecht?
  • Welche Rechte hat ein Urheber?
  • Wie lange gilt das Urheberrecht?
  • Was kann passieren, wenn man das Urheberrecht verletzt?
  • Kann man das Urheberrecht übertragen oder verkaufen?

Teil 2: Wann sind gewerbliche Texte urheberrechtlich geschützt?

  • Produktbeschreibungen und Werbetexte
  • Blogartikel, Fachartikel- oder bücher
  • Texte bearbeiten oder einfach umschreiben?

Teil 3: Darf man sich als Autor fremder Texte ausgeben?

  • Sich mit fremden Federn schmücken – genial oder gefährlich?
  • Wie ist es mit “Ghostwritern”?
  • Wie steht es mit PLR-Lizenzen?

Teil 4: Was ist das Verwertungsrecht?

  • Nutzungs- und Lizenzverträge
  • Einräumung von Nutzungsrechten
  • Was sind Reseller-Lizenzen?
  • Welche verschiedenen Arten von Reseller-Lizenzen gibt es?

Teil 5: Übersicht über verschiedene Reseller-Lizenarten

  • Einfache Reseller-Lizenzen
  • R4E-Lizenzen
  • R4R-Lizenzen
  • Master-Reseller-Lizenzen
  • Private Label Lizenzen (PLR-Lizenzen)
  • Mögliche Lizenz- Einschränkungen und Lizenz-Auflagen
  • Wer darf Reseller-Lizenzen ausstellen?
  • Vorsicht vor Billig-Lizenzen!

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Kommentare

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  1. Hallo Frau Christiansen,

    ich habe Ihren Artikel mit großem Interesse gelesen, da ich selber einige Blogs betreibe und immer schaue, zumindest versuche ich es, dass ich nicht gegen irgendwelche neuen Gesetze verstoße. Da das Internet aus dem gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken ist, mehr noch, ist es doch für viele Menschen schon jetzt Haupteinnahmequelle und es immer mehr werden wird, hoffe ich für alle, die ein Internet Business betreiben, dass die Gesetzeslücken bald erschlossen sind und sich alle wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können. Aber für solche tollen Artikel bin ich dennoch immer dankbar.

    Petra Eckhardt

  2. Hallo Frau Christiansen

    Den obigen von Ihnen erwähnten Workshop “Urheberrecht und Reseller-Lizenzen” kann ich im Mitgliederbereich nirgends finden. Unter welchen Menüpunkten ist dieser Workshop denn abgelegt?

    Ich danke Ihnen zum Voraus für Ihre Hilfe!

    Freundliche Grüsse

    Martin Suter

    1. Hallo Martin,

      zu finden unter Recht/Sicherheit – Urheberrecht und Reseller-Lizenzen.

      Beste Grüße
      Sandra Christiansen

  3. Hallo Frau Christiansen,

    mir gehts genauso, wie Herrn Suter.
    Der Artikel war schon mal Oberklasse. Bin aber natürlich auch auf den Workshop gespannt.

    VG Holger Schlegel

  4. Hallo Frau Christiansen,
    sehr interessanter Blogartikel. Leider finde ich den Zugang zum Workshop auch nicht. Der Link unter dem Artikel führt zum Info Produte verkaufen und eine Kategorie recht/Sicherheit kann ich nirgends finden. Ich sehe nur die Kategorie „Online-Recht“. Viellecht könten Sie den direkten Link als Kommentar senden, da andere das gleiche Problem haben.

    Freundliche Grüße

    Mathias Müller

  5. Hallo Sandra

    Danke für deine Information.

    Unter der Webadresse https://www.netzreseller.de/member-home/ finde ich im eingeloggten Zustand nur vier Reiter, welche Home/Videokurse/Tools und Partnerprogramm heissen. Und unter diesen vier Reitern gibt es – bei mir zumindest – nirgends ein Untermenü Recht/Sicherheit.

    Tut mir wirklich leid Sandra, entweder reden wir nicht von der selben Webseite oder dann fehlen bei mir im Mitgliederbereich Reiter/Menüs oder Untermenüs?! Kann das sein? ;)

    Freundliche Grüsse

    Martin Suter

    1. Hallo Martin,

      ich vermute mal, du hast dich noch nicht als Netzreseller-Mitglied registriert. Bitte einmal auf https://www.netzreseller.de eintragen und den Email-Link bestätigen, dann hast du sofort Zugang zu den erweiterten neuen Inhalten und findest in der oberen Navigation die zusätzlichen Kategorien (auch „Recht/Sicherheit“).

      Beste Grüße
      Sandra

  6. Hallo Sandra,

    ich bewundere deinen Mut, dich an dieses „heiße“ Eisen heranzuwagen. Ich habe schon mehrmals Anlauf genommen, mich diesem Thema auf meinem Blog zu nähern, habe aber dann doch die Finger davon gelassen.

    Man muss einfach wissen, dass das amerikanische „Copyright“ nicht dem deutschen „Urheberrecht“ entspricht. Insofern ist dein Workshop hilfreich, überhaupt zu verstehen, was das deutsche Urheberrecht eigentlich beinhaltet und wie sich daraus Verwertungsrechte ergeben.

    Anlass für deinen Artikel/Workshop ist wohl der Hype um die neuesten deutschen „PLR-Vertriebswege“. Ich denke, es ist gut, dass du auf die rechtlichen Fallstricke hinweist, die hier gerade für Einsteiger lauern. Ich persönlich halte nicht viel von reinen Reseller-Lizenzen. PLR gibt aber (evtl.) die Möglichkeit, durch entsprechende Umarbeitung eine solche „Schöpfungshöhe“ (Juristen-Deutsch) zu erreichen, dass ein neuer „Urheber“ entstehen kann. Gerade original-englischsprachige PLR haben ja oft nicht mal einen erkennbaren Autor oder Urheber.

    Vielleicht kannst du ergänzend auch noch etwas zu den sogenannten „Copyleft“-Lizenzen (z.B. GPL) sagen, die ja genau auf das automatisch entstande Urheberrecht verzichten, was aber nach deutschem Recht gar nicht möglich ist. Oder was es mit „Creative Common“, „Royalty Free“, „Public Domain“, „Gemeinfrei“ etc. auf sich hat. Gerade im Bereich Bilder und Musik können diese Lizenzarten ja eine wichtige Rolle spielen, auch wenn man gar nicht damit handeln will.

    Freundliche Grüße

    Frank

    1. Hallo Frank,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Es werden auf jeden Fall in Kürze noch weitere Infos zum Thema Urheberrecht bei Bildern, Videos und auch die von Dir angesprochenenen verschiedenen anderen Lizenzformen folgen. Das ist im aktuellen Teil etwas zu kurz gekommen, da hast du natürlich recht. Danke für die Anregung!

      Zur Schöpfungshöhe beim “Umschreiben von PLR-Ebooks”: Es gibt keine genaue Grenze oder auch nur Faustregel, ab wann diese “Schöhpfungshöhe” erreicht ist. Aber ich würde sagen, man müsste dazu schon einen deutlichen Teil des Ursprungstextes (mehr als 50%) umschreiben. Und das bedeutet: Nicht nur die Worte verdrehen, sondern eigene Ideen, Gedanken, Informationen etc. beisteuern. Ich finde, der folgende Satz bringt es auf den Punkt:

      “Das Urheberrecht belohnt nicht Fleiss, sondern Kreativität!”

      Und ganz ehrlich, wen man ein PLR-Ebook so weit umschreiben kann, daß es eine solche “neue Schöpfungshöhe” erreicht, der kann auch sein eigenes eBook schreiben. Daß er oder sie sich dabei Anregungen bei anderen eBooks, Fachbüchern, Webseiten oder sonstigen Infoquellen holen kann und auch sollte, ist nur zu empfehlen. Denn nur durch Lernen wird man selbst vom Anfänger oder Einsteiger zum Experten und kann das so entstandene Werk guten Gewissens (und auch mit ein wenig Stolz) als sein eigenes Werk und sich als den rechtmäßigen Urheber bezeichnen. Ohne Fleiß kein Preis!

      Beste Grüße
      Sandra Christiansen